uli/ramses gab mir diesen link und ich darf die warnung von den internetsenioren rüberkopieren - danke! - ich denke, zu unser aller nutzen! - bestätigen kann ich, (beispiel "hausaufgabenhilfe") dass es sehr schwer ist, aus diesen "verträgen" rauszukommen und sogar auch, sie nach dem ablauf der 2 jahre zu kündigen Warnung vor gef채hrlichen Internetseiten Wer eine der folgenden 43 Adressen anw채hlt, landet auf einer Webseite, die von den Br체dern Schmidtlein betrieben wird. Bei allen aufgef체hrten Webseiten geht es um den Abschluss eines Abonnements f체r die Nutzung der jeweiligen Inhalte: Es entstehen Kosten von 84 € pro Jahr, die Mindestlaufzeit liegt bei 2 Jahren. - basteln.de
- basteln-heute.com
- cocktails-heute.com
- deutsch.de
- drogen-heute.com
- einladung.de
- fabrikverkauf.de
- fabrikverkauf-heute.com
- games-heute.com
- gedichte.de
- gedichte-heute.com
- gehaltsrechner.de
- gehaltsrechner-heute.com
- hausaufgaben.de
- hausaufgaben-heute.com
- humor.de
- kunst.de
- kunst-heute.com
- landkarte.de
- latein.de
- lehrstellen.de
- lehrstellen-heute.com
- lexikon-heute.com
- mafia.de
- p2p-heute.com
- pflanzen-heute.com
- rauchen-heute.com
- rezepte-heute.com
- routenplanung-heute.com
- schnellstrassen.de
- sms-heute.com
- songtexte-heute.com
- sternzeichen-heute.com
- steuer-heute.com
- suchen-heute.com
- tattoo-heute.com
- tierheime-heute.com
- tiere-heute.com
- trauersprueche.de
- vornamen-heute.com
- weltkarte.de
- witze-heute.com
- wohnung-heute.com
Quelle: www.wdr.de : Internetabos: Wie Surfer abkassiert werden
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da der angegebene link augenscheinlich schon aus dem netz genommen ist, hier noch ein paar infos zus채tzlich: http://www.jurablogs.com/de/seltsame-internet-abos >> http://philorama.blogspot.com/2006/08/seltsame-internet-abos.html http://www.epochtimes.de/articles/2006/03/23/11028.html http://board.protecus.de/t30153.htm daraus gute ratschl채ge: Alle die auf einer dieser dubiosen Seiten sich f체r eine vermeintliche Dienstleistung...
AntwortenLöschen(z.B.: Gratis SMS, Grußkarten, Online-Führerscheinprüfungen, Ahnenforschung, Browserdownload, Grußkarten, etc, etc... )
...angemeldete haben und im Nachhinein feststellen, dass es sich um einen kostenpflichtigen Dienst handelt, bzw. schon die erste Rechnung/Mahnung erhalten haben sollten 5 Punkte beachten:
• Ruhe bewahren und auf keinen Fall bezahlen.
• Gegenüber dem Rechungssteller Anfechtung wegen Irrtum/arglistiger Täuschung erklären. (Oder man ignoeriert die Mails/Schreiben komplett)
• Von Mahnungen und Drohungen jeglicher Art des Seitenbetreibers oder Inkassostellen, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus kommt, besteht kein Handlungsbedarf.
• Wer sich unsicher fühlt, kann die 철rtliche Verbraucherzentrale kontaktieren.
• Ein Vertrag, welcher von Minderjährigen abgeschlossen wurde, ist ohne (nachträgliche) aktive Genehmigung der Erziehungsberechtigten ohnehin ungültig.
Sobald die erste Forderungen eintreffen, hilft dieser Musterbrief um sich zu wehren.
Wer Strafanzeige stellen m철chte, sollte in jedem Fall einen Screenshot von der Seite anfertigen und zugestellte Rechnungen/Mahnungen gut aufheben.
Die n채chste Polizeiwache ist nicht weit
Weitere Infos der Verbraucherzentrale Bundesverband
Kleine Hilfsbrosch체re
Bestehende Kostenfallen
Die Liste verl채ngert sich t채glich : www.Hausaufgaben.de
AntwortenLöschenwww.Deutsch.de
www.Latein.de
www.Humor.de
www.Kunst.de
www.Lehrstellen.de
www.Wohnung.de
www.Mieten.de
www.Anfahrtsplaene.de
www.Fabrikverkauf.de
www.Gedichte.de
www.Gehaltsrechner.de
www.Cocktail.de
www.Basteln.de
www.Music.de
www.Musik.de
www.Malvorlagen.de
www.Sternzeichen.de
www.rezepte-selber-kochen.de
www.Rauchen.de
www.Suchmaschine.de
www.Pflanzen.de
www.Steuer.de
www.Vornamen.de
www.Deutschlandkarte.de
www.Landkarte.de
www.Weltkarte.de
www.Tattoo.de
www.Trauersprueche.de
www.Mafia.de
www.drogen.at
www.hausaufgaben.at
www.lehrstellen.at
www.songtexte.at
www.gedichte.at
www.basteln.at
www.sternzeichen.at - usw.
Die beiden neuesten Schmidtlein-Hits sind:
www.willst-du-mein-freund-sein.com
www.so-bekommst-du-jede-frau-ins-bett.com
Die Liste ist wahrscheinlich noch nicht vollst채ndig und w채chst permanent. quelle : http://www.members.aol.com/AbzockeForum/ Stand Februar 2008 Dort findet man auch Infos und Hilfe, wenns schon "passiert" ist. Weitere infos auch in der allseitsbeliebten Suchmaschine. LG Romaine
nur Abzocker wohin man schaut
AntwortenLöschenauch ich kann da eine kleine Geschichte zu erz채hlen, und zwar hat mein Sohnemann (16 Jahre) sich in der Schule bei Hausaufgaben.de eingeloggt. Wir bekamen nach ein paar Wochen ein Brief von einem Inkassobüro das wir doch wohl 126,67 € zu zahlen hätten. Ich war völlig perplex weil ich überhaupt nicht wusste was das den nun wohl soll. Es kam weder eine Rechnung oder eine Mail von der Hausaufgaben.de sondern die machen es sich wohl sehr einfach in dem sie ein Inkassobüro den Leuten auf den Hals hetzen. Ich denke das ist auch Strategie denn so werden die Leute aus Angst gleich bezahlen bevor die Rechnung noch höher wird. Das ist aber weit gefehlt!!! Ich habe bei dem Inkassob체ro angerufen und den erz채hlt das mein Sohnemann erst 16Jahre alt ist und somit noch nicht gesch채ftsf채hig ist. Man sagte mir dann ich sollte einfach eine Kopie von der Geburtsurkunde schicken und damit w채re das Thema dann erledigt. Dies habe ich gemacht und drei Tage sp채ter bekam ich die Best채tigung das das "Verfahren" eingestellt sei. Man kann sich auch beim Verbraucherschutz schlau machen weil die dort auch mit solchen dubiosen Firmen st채ndig konfrontiert werden. Gerade bei solchen Seiten wie Hausaufgaben.de oder ähnlichen Seiten, die ja meist nur von Schülern (solange sie noch keine 18 Jahre alt sind) genutzt werden, braucht man nicht zu zahlen. Liebe Gr체sse Bine
AntwortenLöschenDAS ist ein ding, bine! h채tte nicht der lehrer in der schule??? was MICH an dieser abzocke aber 채rgert und was auch kriminell ist, diese nicht durchschaubare art der angeblichen probeabos etc. hier nochmal ein guter auszug aus protectus (so): • Wie kommen die auf meine Adresse? Wieso erhalte ich Zahlungsaufforderungen?
AntwortenLöschenDie Tricks der Abofallen:
# Abofallen erwecken f체r Besucher den Anschein kostenlos zu sein, indem Sie ihre Kosten in den AGB verstecken oder garnicht einblenden.
# Inzwischen werden sogar schon personalisierte Emails versendet wo bei einem Click auf den Link sofort s채mtliche pers철nliche Daten an die Website weitergeleitet werden und der Anschein erweckt wird man h채tte sich sich dort registriert. 쨩 mehr dazu
# Abofallen ver채ndern ihre Seiten permanent, kommt der Besucher z.B. von Google oder eine Spammail blenden die Seiten die Kosten aus. Ruft man die Seite jedoch direkt auf sind die Kosten zu erkennen.
# Abofallen erhalten Adressdaten entweder durch die Eingabe von Deinen Daten, aber auch von Adressh채ndlern, Spammern und anderen Seiten
# Aboseiten versuchen mit allen Mitteln Opfer zum zahlen zu animieren: durch Drohungen, Schamgef체hl und Bel채stigung ... weiteres siehe unten!
• Wie erkenne ich ob ich auf eine Abofalle hereingefallen bin?
# in der Regel gen체gt schon eine einfache Suche bei Google nach dem Namen der Firma / der Seite - da Verbraucherschutzseiten 체ber solche Seiten schnell berichten.
# auch ein Blick ins Impressum der Seite (angemeldeter Sitz der Gesellschaft oft Schweiz AG oder in Dubai) helfen solche Seiten zu erkennen.
• Was tun nach der Anmeldung ?
Abofallen erreichen ihre Opfer im Augenblick 체ber Spammails
Wenn man sich auf einer dieser betr체gerischen Seiten angemeldet und eine erste Rechung erhalten hat, stellt sich der Betroffene nat체rlich die Kernfrage:
"Muss ich den geforderten Betrag bezahlen ?"
Die knappe Antwort lautet: Nein, man muss nicht bezahlen. Besser: man sollte auf gar keinen Fall bezahlen.
Da unter den gegebenen Umst채nden (versteckte/kleingeschriebene Kosten auf der Webseite) kein rechtsg체ltiger Vertrag zustande kam, muss man auch nicht widerrufen, man muss nicht k체ndigen, kurz- der ganze Vorfall ist eigentlich hinf채llig. Dies gilt speziell f체r Minderj채hrige, die nur beschr채nkt gesch채ftsf채hig sind. Diese sollten den Vorfall unbesorgt mit ihren Eltern besprechen und dabei auf diese Seite verweisen.
h채tte nicht der lehrer in der schule??? tja eigendlich h채tte er ... sich vorher mal informieren sollen... nur... der Mann hatte keine Ahnung! Als ich im den Brief vorgelegt habe, ist er aus allen Wolken gefallen. Naja ein Vorteil hat es man hat draus gelernt und gott sei dank gibt es f체r solche f채lle immer den Verbraucher Schutz! Liebe Gr체sse Bine
AntwortenLöschender größte hammer kommt jetzt: ich wollte jemand den link zum irfanview geben und guckte unter google nach dem downloadlink anstelle direkt auf http://irfanview.de/ zu gehen, wo man den neuesten 4.10 kostenlos downloaden kann zuf채llig klickte ich also diesen google link an: http://irfanview.mega-downloads.net/anmelden/79 und nun schaut mal, was man da findet: Jetzt Anmelden und IrfanView downloaden Nach der Anmeldung k철nnen Sie Programme und Tools 체ber das Mega-Downloads Archiv downloaden. Alle Dateien wurden von unseren Redakteuren 체berpr체ft und sind garantiert Viren- und Spyware frei! Mega-Downloads bietet redaktionell aufbereitete Inhalte. N채heres finden Sie unter dem Men체punkt: Leistungsbeschreibung. Ihre Testzeit ver채ndert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 8 Euro inkl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer j채hrlichen Abrechnung im Voraus. Der Jahresbetrag von 96 Euro wird jeweils ein Jahr im Voraus in Rechnung gestellt, der Rechnungsbetrag ist binnen acht Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen. Widerrufsrecht:
AntwortenLöschenDownload als PDF/Word
Diese Internet-Seiten sind ein Angebot von:
Blue Byte FZE
RAK Free Trade Zone, BC #1
10 559 Ras al-Khaimah, UAE
Telefon: <skype:span class="skype_tb_injectionIn" id="skype_tb_text0" style="BACKGROUND-IMAGE:
Urteil verpasst Abo-Abzockern einen D채mpfer Verbrauchersch체tzer verbuchen einen wichtigen Etappensieg im Kampf gegen dubiose Online-Angebote. Informiere Dich hier
AntwortenLöschenHallo zusammen, wenn man ein bestimmtes Programm aus dem Internet auf seinen Computer laden möchte, so sollte man immer beachten, das man sich dieses Programm von der Original-Website des Herstellers bzw. von den dort verlinkten Webseiten für den Programmdownload auf seinen Computer lädt. Wenn man sich ein Programm von einer anderen Seite, die zuf채llig (oder aber gerade nicht) den Namen (oder einen Teil davon) des Programmes als Domainname benutzt, so kann man sich ganz schnell einen Virus, Trojaner oder sonstige Schadsoftware auf den Computer holen, bzw. zu so einem dubiosen Abonnement verpflichtet werden. Wenn man sich nicht sicher ist, ob es sich bei der unter Google, Live Search oder Yahoo! Suche gefundenen Internetadresse um die Original-Website handelt, so kann man meist auch unter Wikipedia nachschlagen, wo bei fast allen Programmen die Original Hersteller Webseiten angegeben werden. Bei dem für Privatpersonen Freeware Programm IrfanView wäre die Original-Website nicht wie bei Susanne eine.DE Domain, sondern eine .COM Domain - also http://www.irfanview.com.
AntwortenLöschen채nderungen gibt es nat체rlich inzwischen 체berall, das stimmt aber schaut mal hier, auch das gibt es: Aus-der-Luftgucker tappen in die Abmahnfalle Aus Googles Weltatlas Google Earth kann jeder m체helos Luftbilder per E-Mail verschicken. Wer diese Aufnahmen ins Web stellt, riskiert eine Abmahnung. Die Rechte an den Luftbildern liegen nicht bei Google, sondern bei kleinen Firmen, die Millionen f체r die Luftaufnahmen bezahlt haben. Klick-Show Wo lauern die Rechtsfallen in Google Earth?
AntwortenLöschenFoto-Show Die besten Bilder aus Google Earth
Quiz Was zeigt Google Earth?
Quiz Mehr Kurioses in Google Earth
Foto-Show Google Maps zeigt intime Fotos
Foto-Show Bilder aus Überwachungskameras in Google
Klick-Show Tastentricks mit Google Earth
Ruft man im Web die Google-Earth-Hilfe auf und klickt die Frage an "Darf ich Bilder im Web verwenden?", antwortet Google: "Wir freuen uns, dass Sie Google Earth noch st채rker in Ihre Online-Welt integrieren m철chten. Sie pers철nlich d체rfen ein Bild aus der Anwendung verwenden (beispielsweise auf Ihrer Website, in einem Blog oder einem Word-Dokument), solange Sie die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernen." liebe grüße von sus
interessante neuerung: R체ckgaberecht bei Online-Kauf: Deutlicher Hinweis f체r Kunden Kunden von Online-H채ndlern sollen k체nftig klarer 체ber ihre R체ckgaberechte aufgekl채rt werden. Den H채ndlern steht vom 1. April an eine neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums zur Verf체gung Darin werde deutlicher als bisher festgelegt, wann die 14-t채gige Widerrufsfrist beginnt, erl채utert Oliver Claas vom Bundesverband des Deutschen Versandhandels in Frankfurt.
AntwortenLöschenIn der Vergangenheit hatte es eine Reihe von Prozessen um den bisher geltenden Mustertext gegeben. Rechtsanw채lte h채tten im Auftrag von Online-H채ndlern Konkurrenten abgemahnt, die den umstrittenen Text verwendeten, sagt Claas. "Das geht nat체rlich nicht an, dass sich ein H채ndler, der an den per Verordnung festgelegten Text h채lt, auch noch abgemahnt wird."
Kunden haben das Recht, sich online bestellte Ware in Ruhe zu Hause anzuschauen. Binnen 14 Tagen k철nnen sie dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, vom Vertrag zur체cktreten und die Sachen zur체ckschicken. Die Frist soll k체nftig beginnen, sobald der Kunde den Text der Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Der Versandhandels-Verband fordert allerdings, dass die Widerrufsbelehrung nicht nur in einer Verordnung, sondern schnellstm철glich per Gesetz geregelt wird. Dort solle dann auch klar gekl채rt sein, wer bei Aus체bung des Widerrufsrechts die Hinsendekosten f체r die Ware tragen muss. Auch dazu gebe es widerspr체chliche Gerichtsurteile, sagte Claas. (dpa/mr) liebe grüße von susanne